Bafin setzt bei Flatexdegiro Sonderbeauftragten ein

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Die Bafin hat bei Flatexdegiro einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Der Onlinebroker verstoße gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, wie sie unter anderem im Kreditwesengesetz (KWG) und im Geldwäschegesetz festgelegt ist, teilte die Finanzaufsicht am Freitag mit. Eine Sonderprüfung bei der 100-prozentigen Tochter Flatexdegiro Bank hatte im vergangenen Jahr „schwerwiegende Mängel im internen Kontrollsystem, im aufsichtlichen Meldewesen und in der Geldwäscheprävention“ festgestellt. 

Der Sonderbeauftragte prüft die Umsetzung der Maßnahmen. Er kommt vom Next-Seven-Wirtschaftsprüfer Mazars. Darüber hinaus hat die Bafin eine Geldstrafe von 1,05 Millionen Euro sowie zusätzliches Eigenkapital angeordnet. Flatexdegiro hatte schon im Dezember über die Anordnung berichtet.

Flatexdegiro begrüßt die Anordnung und will eng mit der Bafin zusammenarbeiten. Die ersten Maßnahmen sehen schon eingeleitet worden, um die monierten Mängel schnellstmöglich zu abzustellen.  

Welche Maßnahmen Flatexdegiro schon umgesetzt hat, lesen Sie bei unserer Schwesterpublikation FINANCE.

Redaktion[at]derTreasurer.de